Die CE-Kennzeichnung ist für viele ein "bürokratischer" Aufwand den sie nur schwer durchblicken können.
Wir beschäftigen uns schon seit Jahren mit dieser Frage und geben unsere Erfahrung in diesem Bereich gerne an Sie weiter. Spezielle kleine Unternehmen die Hilfsmittel für den "eigenen Gebrauch" anfertigen sind unsere Kunden. Wir beraten sie gerne was sie alles Kennzeichnen müssen und was sie dazu machen müssen. Natürlich übernehmen wir gerne für sie die Erstellung der CE-Kennzeichnung nach der Maschinensicherheitsverordnung (MSV und MSV 2010).
Gerne beraten wir sie auch über ihre Pflichten als Unternehmer über die "Wiederkehrenden Überprüfungen". Hier fallen darunter der §82b lt. Gewerbeordnung oder die Forderungen laut Arbeitsmittelverordnung. Hier können wir ihnen einfache Hilfsmittel zur Verwaltung ihrer Aufgaben bieten. Fragen sie uns dazu an, wir beraten sie gerne.





